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Künstliche Optische Strahlung

Die Arbeitsschutzverordnung "Künstliche Optische Strahlung" (OStrV) verpflichtet den Arbeitgeber ab 27. Juli 2010, die Beschäftigten am Arbeitsplatz vor Gefahren durch optische Bestrahlung aus künstlichen Lichtquellen zu schützen. Dies bezieht sich auf das gesamte optische Spektrum vom UV- bis weit in den IR-Bereich und betrifft Augen und Haut von Arbeitnehmern  ....... mehr

 Zu den künstlichen Lichtquellen zählen neben

  • Lasern Strahlungsemission in elektr. Gasentladung

    auch alle anderen Lichtquellen an Arbeitsplätzen, wie beispielsweise
     
  • Beleuchtungslampen (z.B. Halogenstrahler)
  • Projektionslampen
  • Leuchtdioden (z.B. Hochleistungs-LEDs)
  • Hochleistungs-Scheinwerfer (z.B. Halogen-Metalldampf-Lampen)
  • UV-Strahler (z.B. für Härtung, Belichtung, Entkeimung, Therapie)
  • IR-Strahler (z.B. für Überwachung, Trocknung, Wärmetherapie)
  • Spektrallampen für Sonderanwendungen (z.B. Hg, D2, Na, W)
  • ....... mehr

Es gehören auch Lichtemissionen dazu, die erst durch einen Bearbeitungsprozess als Sekundäreffekt entstehen, wie bspw.

  • Lichtbogen beim Elektro-Schweißen
  • Glühen oder Schmelzen von Metall 
  • Glasbearbeitung mit Brennern
  • ....... mehr

Der Arbeitgeber muss die Gefährdung bewerten, dokumentieren und dazu evtl. Messungen / Berechnungen durchführen, Mitarbeiter unterweisen sowie ggf. Schutzmaßnahmen treffen. Häufig wird der Arbeitgeber damit überfordert sein. Lediglich für Laser kann er sich auf Herstellerangaben zur Schutzklasse berufen. Bei anderen künstlichen optischen Strahlern gehört die Gefahrenklassifizierung noch nicht zum Standard. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber die Beurteilung der Gefährdung eigenständig durchführen und die Einhaltung von Grenzwerten sicherstellen. Hierzu kann er auch externen Sachverstand von einem Fachkundigen hinzuziehen.

Der Gutachter bietet als Fachkundiger für OStrV folgende Unterstützung:

  • Vorträge im Unternehmen zur neuen Arbeitsschutzverordnung OStrV
  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
  • Messungen und Berechnungen (falls erforderlich)
  • Auswahl von Schutzmaßnahmen
  • Dokumentation gem. OStrV
  • Erstellung von Gutachten / Prüfbericht und Zertifikat
  • Unterweisung von Mitarbeitern

 

Aktualisiert am 04. Mai 2012