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Zertifikat

Nicht in allen Fällen der Praxis ist es sinnvoll, ein umfassendes Gutachten zum Nachweis der Sicherheit von Anlagen bzw. des Arbeitsplatzes gegenüber Dritten zu verwenden. In Dokumentationen, Bedienungs-, Wartungs- und Service-Anleitungen, sowie bspw. gegenüber Behörden bietet es sich häufig an, ein Zertifikat zu verwenden, in dem das Ergebnis des Gutachtens zusammenfassend bescheinigt wird.

Das Zertifikat kann auch für die CE-Konformität oder FDA-Formalitäten (21 CFR 1040.10 und 21 CFR 1040.11) zur Einfuhr von Laserprodukten in die USA verwendet werden.

Zertfikat

Zertifikate werden individuell erstellt für die Bereiche

  • Lasersicherheit
  • Künstliche Optische Strahlung

►  Bei positiver Begutachtung bzw. nach der Erfüllung von Gutachterauflagen wird auf Wunsch ein Zertifikat zur Klassifizierung (Laserklasse gem DIN EN 60825-1 oder 21 CFR 1040 / FDA) eines Lasers oder einer Lasereinrichtung ausgestellt.

►  Gleiches gilt für ein Zertifikat, in dem bescheinigt wird, dass von optischen Strahlquellen am Arbeitsplatz keine Gefährdung durch "künstliche optische Strahlung" ausgeht. (Nachweispflicht durch den Arbeitgeber ab 27. Juli 2010!  Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/25/EG in deutsches Recht; siehe BGBl 2010 Teil I, Nr. 38, S. 960-967) ...... mehr

Zertifikate können generell nur im Zusammenhang mit Gutachten bzw. Prüfbericht erstellt werden.

 

Aktualisiert am 04. Mai 2012